Nachdem das Landratsamt Pfaffenhofen den Betreiber der neuen Förnbacher Windkraftanlagen aufgefordert hatte, unverzüglich die fehlenden Eiswurf-Warnschilder aufzustellen, ist die BEG dieser amtlichen Forderung nachgekommen (Bilder unten). Die Schilder stehen an den Wald- und Wanderwegen, wie dem stark frequentierten Panoramaweg Ost, auf dem im Dezember 2024 ebenfalls Eiswurfbrocken gefunden wurden. Wie allerdings die Botschaft auf den Schildern gedeutet werden soll ist rätselhaft. Abgesehen davon, dass diese Warnschilder eine Haftung des Betreibers für Schäden durch Eiswurf in der Regel nicht ausschließen. Die Wege wurden zu keiner Zeit gesperrt und dies wurde seitens der Bürgerinitiative auch niemals behauptet. Gegenteilige Behauptungen entsprechen nicht den Tatsachen! Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass eine Sperrung des Windkraftgebietes bei entsprechenden Gefährdungslagen notwendig werden könnte.

Es sei hier an die Aussage der BEG vom 28.11.2024 (ab min 4:20) erinnert: „Anlagen, die die Bürgerenergiegenossenschaft baut, haben per se keinen Eiswurf ….. Eiswurf gibt’s an unseren Anlagen nicht.“ Daraus ergibt sich die Frage: Warum wurden dann jetzt Warnschilder aufgestellt?

Fazit: Eiswurf an den BEG-Anlagen existiert, er wurde zweifelsfrei mehrfach an den bestehenden Anlagen im Lustholz und in Gerolsbach sowie an den neuen Anlagen im Förnbacher Forst nachgewiesen. Er stellt eine beträchtliche Gefahr für alle Passanten der Windkraftanlagen bei entsprechenden Wetterlagen dar. Die technischen Vermeidungsmaßnahmen (Sensorik, Rotorblattheizung) können Eiswurf nicht zuverlässig ausschließen.